Kostenübernahme

Private Versicherungen / Beihilfe
Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung werden in der Regel von den Krankenkassen / der Beihilfestelle in voller Höhe übernommen. Die Abrechnung erfolgt nach dem Regelsatz im Rahmen der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). In einem persönlichen Gespräch beraten wir Sie gerne zu den genauen Modalitäten der Antragsstellung.
Gesetzliche Versicherungen
Alle Therapeutinnen besitzen eine Kassenzulassung, können also mit allen Kassen abrechnen. Die Kosten werden in der Regel in voller Höhe übernommen, sofern eine Indikation für eine Psychotherapie festgestellt wurde.
Selbstzahler
Es besteht selbstverständlich auch die Möglichkeit, die Kosten für die psychotherapeutischen Sitzungen selbst zu übernehmen. Die Abrechnung erfolgt hier nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).